Ratsanfrage AfD als gesichert rechtsextremistische Partei

Ratsanfrage AfD als gesichert rechtsextremistische Partei

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD als Gesamtpartei als gesichert rechtsextremistische Partei eingestuft. Diese brisanten Entwicklungen führen für uns zu folgenden Fragen:

  1. Wie bewertet die Verwaltung die Vereinbarkeit einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst und als Beamt*innen mit einer AfD-Mitgliedschaft, beispielsweise im Hinblick auf § 33 Absatz 1 Satz 3 Beamtenstatusgesetz: „Beamtinnen und Beamte müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten“?
  2.  Welche Auswirkung hat die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistische Partei auf die Anmietungen von städtischen Räumen, wie beispielsweise das Eurogress?
  3. Wie bewertet die Verwaltung die Vereinbarkeit einer Tätigkeit im Umgang mit Kindern und Jugendlichen mit einer AfD Mitgliedschaft?
  4. Welche Prüfungen und Prozesse hat die Verwaltung seit der Einstufung des Verfassungsschutzes bereits eingeleitet?
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