Ratsantrag: Einführung einer Verpackungssteuer
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Keupen,
die Fraktion DIE Zukunft beantragt, der Rat der Stadt Aachen möge beschließen:
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftrag ein Konzept zur Einführung einer Verpackungssteuer zu erarbeiten und mit einem Beschlussvorschlag zu präsentieren.
Das Konzept sollte dabei folgende Punkte enthalten:
1. Einführung einer Verpackungssteuer: Die Stadt Aachen führt eine Steuer auf Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck ein, die beim Verkauf von Speisen und Getränken zum unmittelbaren Verzehr verwendet werden.
2. Die Steuersätze sollen sich an dem Tübinger Modell anlehnen.
3. Ausnahmen: Mehrwegverpackungen sollen von der Steuer ausgenommen sein.
4. Verwendung der Einnahmen: Die Einnahmen aus der Verpackungssteuer werden zweckgebunden für Maßnahmen zur Abfallvermeidung und Umweltbildung eingesetzt.
Am 22. Januar 2025 hat das Bundesverfassungsgericht die Tübinger Verpackungssteuer für rechtmäßig erklärt und entschieden, dass Kommunen berechtigt sind, örtliche Verbrauchsteuern auf Einwegverpackungen zu erheben. Dieses Urteil schafft die notwendige Rechtssicherheit für die Einführung einer vergleichbaren Steuer in Aachen.
Die Einführung einer Verpackungssteuer in Aachen verfolgt zwei Hauptziele:
Reduzierung des Verpackungsmülls: Durch die finanzielle Belastung von Einwegverpackungen sollen Anreize für den Einsatz von Mehrwegverpackungen geschaffen und somit das Abfallaufkommen in der Stadt verringert werden.
Stärkung des städtischen Haushalts: Die Einnahmen aus der Steuer können gezielt für umweltpolitische Maßnahmen verwendet werden, die der gesamten Stadtgesellschaft zugutekommen.
Die vorgeschlagenen Steuersätze orientieren sich an dem Tübinger Modell, das sich als praktikabel erwiesen hat. Die Ausnahmeregelung für Mehrwegverpackungen fördert nachhaltige Alternativen und unterstützt lokale Betriebe bei der Umstellung auf umweltfreundlichere Verpackungslösungen.