Ratsantrag: Städtische De-Risking-Strategie

Ratsantrag: Städtische De-Risking-Strategie

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

die Fraktion DIE Zukunft beantragt, im Rat der Stadt Aachen folgenden Beschluss zu fassen:

Die Verwaltung soll evaluieren, welche übergeordneten wirtschaftlichen Abhängigkeiten der Stadt, den öffentlichen Institutionen und Unternehmen in Aachen es von außereuropäischen Staaten gibt. In einem weiteren Schritt sollen die Risiken von negativen Folgen der identifizierten Abhängigkeiten erläutert werden. Zudem soll jeweils eine Strategie skizziert werden, wie Risiken reduziert oder eliminiert werden können. Die Untersuchung soll sich an der De-Risking-Strategie der Bundesregierung orientieren und darauf abzielen, die risikoreichen Abhängigkeiten der Stadt Aachen insgesamt durch lokalpolitische Maßnahmen möglichst zu verringern.

Ausführung:

In Zeiten zunehmender weltpolitischer Unsicherheit und volatiler Märkte ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Stadt Aachen Maßnahmen ergreift, um ökonomische und politische Abhängigkeiten zu reduzieren, um auf kommunaler Ebene resiliente Strukturen zu schaffen. Abhängigkeiten können sich auch kurzfristig negativ auf die Lebensqualität unserer Bürgerinnen und Bürger auswirken und die Fähigkeit zur autonomen Entscheidungsfindung beeinträchtigen. Aktuelle Beispiele sind die Verknappung von Erdgas zum Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine oder der Mangel von medizinischer Schutzausrüstung während der Covid19-Pandemie durch restriktive Exportkontrolle, hauptsächlich aus der Volksrepublik China.

Im Rahmen der Risikobewertung werden folgende Schritte vorgeschlagen:

  1. Analyse der bestehenden Abhängigkeiten: Die Stadtverwaltung sollte eine umfassende Analyse der aktuellen ökonomischen und politischen Abhängigkeiten durchführen, um die Bereiche zu identifizieren, in denen De-Risking am dringendsten erforderlich ist. Dazu sollen zudem die wichtigsten Unternehmen und öffentlichen Institutionen, insbesondere die Forschungseinrichtungen, befragt werden.
  2. Entwicklung eines De-Risking-Plans: Basierend auf den Ergebnissen der Analyse soll die Verwaltung einen De-Risking-Plan entwickeln, der klare Ziele und Maßnahmen zur Reduzierung von den identifizierten Abhängigkeiten festlegt.
  3. Beteiligung der Interessengruppen: Die Verwaltung sollte eine Iterationsschleife der erarbeiteten Maßnahmen durchführen und Rückmeldung relevanter Interessengruppen einholen, um sicherzustellen, dass der De-Risking-Prozess im Einklang mit den Bedürfnissen und Prioritäten dieser steht.
  4. Implementierung und Überwachung: Die Maßnahmen des De-Risking-Plans sollen durch den Stadtrat geprüft und die Umsetzung kontinuierlich überwacht werden, um sicherzustellen, dass die gesteckten Ziele erreicht werden.
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