Verhaltenskodex

Verhaltenskodex

Freies Mandat gemeinsam nutzen

Die Ratsleute, Mitarbeiter*innen und sachkundigen Bürger*innen der Fraktion demokratische, innovative, europäische Stadt der Zukunft sind selbständige Personen, die sich freiwillig zusammengeschlossenen haben, um in Aachen gemeinsam nach bestem Wissen und Gewissen Politik zu machen. Dabei ersetzt diese Fraktion weder die politischen Meinungen der Beteiligten, noch ihr Gewissen. Alle sind angehalten kritisch zu hinterfragen, kreativ nach Lösungen zu suchen und für die besten Positionen sachlich zu streiten.

Sollte zu einem Thema keine einheitliche Position gefunden werden können, so ist ein abweichendes Abstimmungsverhalten aus Gewissensgründen oder das Veröffentlichen einer abweichenden Meinung jederzeit möglich. Diese Position sollte dann aber als abweichende oder persönliche Position gekennzeichnet werden.

Ratsanträge und -anfragen werden in der Regel gemeinsam von der gesamten Fraktion gestellt. Sollte ein Antrag oder eine Anfrage keine Mehrheit in der Fraktion erhalten, können diese von einzelnen Ratsleuten gestellt werden. Sollte eine Ratsperson einen mehrheitlich getragenen Antrag aus Gewissensgründen grundsätzlich ablehnen, so kann pro Antrag einmal ein aufschiebendes Veto gebraucht werden, welches die Beratung des Antrags um eine Woche zurückstellt.

Die Betätigung in Parteien und Wähler*innengemeinschaften der einzelnen Ratsleute, Mitarbeiter*innen und sachkundigen Bürger*innen bleibt von diesem Kodex unberührt, sofern diese nicht als Tätigkeit als Fraktionsmitglied wahrgenommen werden.

Respektvoller Umgang

Die Ratsleute, Mitarbeiter*innen und sachkundigen Bürger*innen der Fraktion gehen fair, offen und respektvoll mit einander und mit Anderen um. Wir sehen von persönlichen Angriffen ab, wollen Sachthemen voran bringen und im Zweifel die Strukturen verbessern, in denen bisher Fehler geschehen sind, anstatt einzelne dafür zu bestrafen, wenn etwas nicht optimal läuft.

Sollte innerhalb der Fraktion ein drastischer Verstoß gegen den respektvollen Umgang oder geltendes Recht vorkommen oder der begründete Verdacht darauf bestehen, tragen alle Zeug*innen zur Aufklärung bei. Wir dulden solches Fehlverhalten nicht.

Nach drei Jahren ist eine Evaluation vorgesehen und in der Regel eine Rotation in Fraktionsgeschäftsstelle.

Transparenz, Datenschutz und Unabhängigkeit

Die Ratsleute, Mitarbeiter*innen und sachkundigen Bürger*innen der Fraktion arbeiten transparent im Rahmen des Datenschutzes und der rechtlichen Vorgaben zu nicht öffentlichen Informationen. Soweit das in diesem Rahmen möglich ist, werden Beratungen öffentlich abgehalten.

Wir sind unabhängig und unbestechlich. Um Korruption zu vermeiden, verhalten wir uns nach dem „Eckpunktepapier Verhaltensregeln für kommunale Mandatsträger Transparency Deutschland“:

1. Geld- und Sachgeschenke

Im Zusammenhang mit meiner politischen Tätigkeit befolge ich folgende Regeln: Die Annahme von Bargeld ist prinzipiell unzulässig. Sachgeschenke sind bis zu einem Wert von 50€ zulässig. Unzulässige Geschenke sind abzulehnen bzw. unverzüglich zurückzugeben. Falls das nicht mehr möglich ist oder falls ich Geschenke bei der Ausübung einer repräsentativen Funktion für die Stadt erhalte, leite ich diese unverzüglich an die Stadt weiter. Die Regeln erstrecken sich auch auf Geschenke an Familienmitglieder oder einer von mir vertretenen Gruppierung (z.B. ein Verein), wenn diese im Zusammenhang mit meiner politischen Tätigkeit geleistet werden.

2. Bewirtungen und Freikarten

Die Annahme von Einladungen zum Essen im Rahmen der politischen Tätigkeit ist bis zu einem angemessenen Rahmen von 80€ zulässig. Die Annahme von Freikarten im Wert von über 50€ zeige ich der Stadt an bzw. mache ich in geeigneter Weise öffentlich bekannt. Generell zulässig ist die Annahme, wenn sie der Ausübung meines kommunalpolitischen Mandates dient, die Freikarte(n) von einer (überwiegend) kommunalen Einrichtung stammen oder es sich um Freikarten für örtliche Feste und Brauchtumsveranstaltungen handelt.

Die Regelung zur Befangenheit nach § 31 GO NRW finden entsprechend Anwendung auf Entscheidungen innerhalb der Fraktion.

Zivilcourage

Wir setzen uns gegen Diskriminierung von Minderheiten ein und wollen insbesondere Barrieren abbauen für Menschen, die bisher aufgrund des Geschlechts, der geschlechtlichen und sexuellen Identität, der Abstammung, der Ethnie oder einer rassistischen Zuschreibung, des Glaubens oder der Weltanschauung, einer Behinderung oder des sozialen Status schlechter gestellt sind.

Entsprechend werden wir in keiner Weise mit Rechtsextremen in der Aachener Politik zusammenarbeiten und uns Parteien, die einen solchen Sprachgebrauch benutzen, entschieden entgegenstellen.

Wir verpflichten uns den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen

  1. Armut beenden – Armut in all ihren Formen und überall beenden
  2. Ernährung sichern – den Hunger beenden, Ernährungssicherheit und eine bessere Ernährung erreichen und eine nachhaltige Landwirtschaft fördern
  3. Gesundes Leben für alle – ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters gewährleisten und ihr Wohlergehen fördern
  4. Bildung für alle – inklusive, gerechte und hochwertige Bildung gewährleisten und Möglichkeiten des lebenslangen Lernens für alle fördern
  5. Gleichstellung der Geschlechter – Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen
  6. Wasser und Sanitärversorgung für alle – Verfügbarkeit und nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser und Sanitärversorgung für alle gewährleisten
  7. Nachhaltige und moderne Energie für alle – Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und zeitgemäßer Energie für alle sichern
  8. Nachhaltiges Wirtschaftswachstum und menschenwürdige Arbeit für alle – dauerhaftes, breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern
  9. Widerstandsfähige Infrastruktur und nachhaltige Industrialisierung – eine widerstandsfähige Infrastruktur aufbauen, breitenwirksame und nachhaltige Industrialisierung fördern und Innovationen unterstützen
  10. Ungleichheit verringern – Ungleichheit in und zwischen Ländern verringern
  11. Nachhaltige Städte und Siedlungen – Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig gestalten
  12. Nachhaltige Konsum- und Produktionsweisen – nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherstellen
  13. Sofortmaßnahmen ergreifen, um den Klimawandel und seine Auswirkungen zu bekämpfen
  14. Bewahrung und nachhaltige Nutzung der Ozeane, Meere und Meeresressourcen
  15. Landökosysteme schützen – Landökosysteme schützen, wiederherstellen und ihre nachhaltige Nutzung fördern, Wälder nachhaltig bewirtschaften, Wüstenbildung bekämpfen, Bodendegradation beenden und umkehren und dem Verlust der biologischen Vielfalt ein Ende setzen
  16. Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen. Friedliche und inklusive Gesellschaften für eine nachhaltige Entwicklung fördern, allen Menschen Zugang zum Recht ermöglichen und leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und inklusive Institutionen auf allen Ebenen aufbauen
  17. Umsetzungsmittel und globale Partnerschaft stärken – Umsetzungsmittel stärken und die globale Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung mit neuem Leben füllen
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