Ratsanfrage Kindertagespflegepersonen zu Corona
[Kursiv: Stellungnahme der Verwaltung]
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
auf Grund der COVID-19 Pandemie hat sich die Situation in der Kinderbetreuung verschärft. Die Städteregion hat einen Erlass für Kitas und Kindertagespflege beschlossen. Die Stadt Aachen hat lediglich einen Erlass für Kitas vorgelegt, mit der Begründung, dass „Einschränkungen nur sehr vereinzelt bis gar nicht festzustellen“ seien in der Kindertagespflege. Darüber hinaus führt die saisonale Erkältungs-/Grippeentwicklung zu vermehrten krankheitsbedingten oder symptomprophylaktischen Ausfällen.
1. Wieviele Quarantänefälle und Ausfalltage gab es in den Monaten Oktober/September in der Kindestagespflege in der Stadt Aachen?
Dem Fachbereich Kinder, Jugend und Schule wurden im Rahmen der öffentlich geförderten
Kindertagespflege für die Zeiträume September und Oktober 2020 insgesamt 285 (Kalender-)
Ausfalltage der Kindertagespflegepersonen gemeldet. Hiervon entfielen 21 Tage auf
Quarantänemaßnahmen, wobei hiervon 3 Kindertagespflegepersonen betroffen waren.
2. Wieviele Ausfalltage gab es in der Kindertagespflege insgesamt in den Monaten September/Oktober/November?
Im Bereich der öffentlich geförderten Kindertagespflege wurden dem Fachbereich Kinder, Jugend und
Schule für die vorgenannten Zeiträume insgesamt 949 (Kalender-) Ausfalltage der betreuten Kinder
aufgrund von Erkrankungen, Urlauben oder sonstigen Abwesenheitszeiten gemeldet. Weiterhin wurden
in den vorgenannten Zeiträumen 431 Ausfalltage der Kindertagespflegepersonen gemeldet.
3. Wie viele Ausfalltage sind auf Corona / Covid-19 Fälle bei den Kindertagespflegepersonen und / oder deren Familienangehörigen zurück zu führen?
Hierzu wird auf die Erläuterung zur Frage 1 verwiesen.
4. Wie viele Ausfälle aufgrund von Corona / Covid-19 Fällen gab es im Vergleich dazu in den Kindertagesstätten in den Monaten September / Oktober / November?
Aufgrund der andersgearteten Fördersystematik im Bereich der Kindertagesstätten erfolgt hier keine
kindscharfe/tagesscharfe Ermittlung der nicht erfolgten Betreuungstage. Eine Nacherfassung dieser
Tage ist in Anbetracht der derzeitigen Belastungssituation des Gesamtsystems weder personell noch
organisatorisch möglich.
5. Auf Grund welcher Daten ist die Verwaltung zu der Schlussfolgerung gekommen,“für die Bereiche der Betreuung von Kindern in Kindertagespflege und der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich sind v. g. Einschränkungen nur sehr vereinzelt bis gar nicht festzustellen, sodass für diese Bereiche aktuell kein Erlass der Beiträge geboten erscheint“?
Wie bereits im Rahmen der entsprechenden Vorlage ausgeführt, liegen dem Fachbereich Kinder,
Jugend und Schule schlichtweg nur vereinzelte Meldungen aus den Bereichen Kindertagespflege und
Offene Ganztagsgrundschule vor. Die Situation in der Kindertagespflege und der Offenen
Ganztagsgrundschule ist nach aktuellen Erkenntnissen auch nicht annähernd mit der Situation in den
Kindertageseinrichtungen vergleichbar. Im Bereich der Kindertagesstätten ist festzustellen, dass
zwischenzeitlich fast die Hälfte aller Einrichtungen in den letzten Wochen, zum Teil wiederholt, von
Quarantänemaßnahmen bzw. erheblichen personellen Engpässen betroffen waren. Dies führte von
Einschränkungen der Betreuungsleistungen, über Gruppenschließungen bis hin zu Schließungen
kompletter Einrichtungen. Entsprechend den Gruppengrößen bzw. Kitagrößen sind die entstandenen
Ausfallzeiten in der Relation Kind/Tag um ein vielfaches höher.
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Allemand