Ratsantrag: Anpassung der Benutzungsordnung für die Schwimmbäder der Stadt Aachen
Die Verwaltung wird beauftragt die Benutzungsordnung für die Schwimmbäder der Stadt Aachen infolgendem Punkt zur Klarstellung zu ändern: Änderung: II. Zugang zum Bad, 3. d) (alt) Das Baden ohne Bekleidung außer bei Sonderregelung.(neu) Das Baden ohne Badehose außer bei Sonderregelung. Begründung:Die Vorschrift in II. 3. der Benutzungsordnung für Schwimmbäder der Stadt Aachen regelt die gegenseitige Rücksichtnahme und das Wohl aller Personen in den Bädern. Die Regelung zur Bekleidung hat einerseits hygienische Gründe, die mit dem Tragen einer Badehose o.ä. vollends…