Ratsantrag E-Mobilität: Ladeinfrastruktur verbessern
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
die Fraktionen von GRÜNE, SPD, ZUKUNFT und LINKE beantragen im Rat der Stadt Aachen folgenden
Beschluss fassen zu lassen:
- Die Verwaltung soll gemeinsam mit der STAWAG und unter Einbezug des Projekts ALigN ein
Konzept entwickeln, wie zeitnah das Netz öffentlich zugänglicher Ladestationen für die EMobilität deutlich erhöht werden kann. In das Konzept sollen Parkflächen an den Supermärkten, Verwaltungen und öffentlichen Einrichtungen, sowie in APAG-Parkhäusern einbezogen
werden. - Die Verwaltung wird beauftragt, einen Sachstandsbericht zum Stand des Projekts ALigN im
nächsten Mobilitätsausschuss vorzustellen. - Von der STAWAG wird, erwartet ein Preiskonzept zu entwickeln, bei dem der kWh-Preis an
den Ladesäulen nicht über dem Preis bei der Stromabgabe an Privathaushalte liegt (zumindest für STAWAG Kundinnen). - Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der Städteregion Aachen, der STAWAG,
ENWOR und der EWV für die öffentlich betriebene Ladeinfrastruktur im gesamten Gebiet der
Städteregion ein einheitliches Abrechnungssystem für die Ladeinfrastruktur zu schaffen. - Das Ordnungsamt wird beauftragt, zur Verringerung der missbräuchlichen Verwendung von
Ladeplätzen als Parkflächen für Verbrenner-PKW Schwerpunktkontrollen vorzunehmen.
Begründung:
Es ist politischer Wille, die E-Mobilität deutlich zu stärken. E-Mobilität bietet vielfältige Vorteile: geringere Geräuschemissionen, Feinstaubemissionen und, wie aktuelle Studien immer stärker bestätigen, einen deutlich geringeren C02-Ausstoß. Sie stellt dabei einen wichtigen Faktor zur Bekämpfung des Klimanotstands dar. Ein wichtiges Hemmnis zum Umstieg auf E-Mobilität ist die bislang schlecht ausgebaute Lade-Infrastruktur. Gerade in den Innenstädten bzw. in Gegenden mit überwiegend Mehrfamilienhäusern ist eine regelmäßige und verlässliche Lademöglichkeit nicht gegeben.
Der Ladepreis der STAWAG für eine kWh Strom liegt aktuell mehr als 25% über dem Preis des Haushaltstroms. Dies privilegiert Nutzer*innen in EFH, da diese in der Regel „an der eigenen Steckdose“ laden können. Die Förderung der E-Mobilität ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, so dass die Kosten für die Ladeinfrastruktur nicht nur von den E-Mobilitäts-Kund*innen getragen werden dürfen.
Stadt und Städteregion verstehen sich als ein gemeinsame Wirtschafts- und Sozialregion. Es ist deshalb unverständlich und den Bürgerinnen nicht vermittelbar, dass in dieser Region zwei unterschiedliche Abrechnungssysteme (ladenetz und echarge) etabliert wurden. Hier wäre eine rechtzeitige Abstimmung der kommunalen Energieanbieter sinnvoll gewesen. In der frühen Phase der Produktentwicklung macht es hier aber Sinn, nachzusteuern und eine gemeinsame Struktur zu schaffen bzw. sich auf ein System zu verständigen.