Ratsantrag – Änderung der Grün- und Gestaltungssatzung und/oder Abwassersatzung; Aufnahme von Niederschlagswasser in öffentlichen/halböffentlichen Retentionsräumen

Ratsantrag – Änderung der Grün- und Gestaltungssatzung und/oder Abwassersatzung; Aufnahme von Niederschlagswasser in öffentlichen/halböffentlichen Retentionsräumen

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

die Fraktion DIE Zukunft im Rat der Stadt Aachen beantragt folgenden Beschluss zu fassen:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Grün- und Gestaltungssatzung und/oder die Entwässerungssatzung der Stadt Aachen zu überarbeiten um den Anschluss von privaten und gewerblichen Dachflächen an Retentionsflächen im öffentlichen und halböffentlichen Raum für Niederschlagswasser aufzunehmen.

Begründung:
Nicht immer ist die Nutzung einer eigenen Versickerungsmöglichkeit für Regenwasser auf dem eigenen Grundstück gegeben. Die Nutzung einer eigenen Mulde oder Rigole kann durch die Wasserdurchlässigkeit des eigenen Bodens unzureichend oder beeinträchtigt sein, die örtlichen Platzverhältnisse lassen den Einbau einer Mulde oder Rigole auf dem eigenen Grundstück nicht zu.

Durch die Nutzung von zusätzlichen Versickerungsflächen im öffentlichen Raum wird einer Überlastung der städtischen Entwässerungssysteme insbesondere bei Starkregenereignissen entgegengewirkt. Städtischem Grün wird zusätzliches Regenwasser zugeführt. Dies führt zu einer besseren Durchfeuchtung des Bodens, die Verdunstung über Bäume etc. wird gefördert. Zusätzliche künstliche Bewässerung durch die Stadt Aachen kann in den Sommermonaten reduziert werden.

Ausführung:
Neue Gebäude oder Bestandsgebäude, die nicht an eine eigene Mulde- oder Rigole zur Versickerung von Regenwasser angeschlossen werden können, sollen nach einer Prüfung durch die Stadtverwaltung die Möglichkeit erhalten, im öffentlichen und halböffentlichen Raum Retentionsflächen zu nutzen.
Hierfür sollen folgende Schritte durchgeführt werden:

● Die Stadt Aachen prüft die Errichtung einer öffentlichen Mulde, Rigole oder die Anpflanzung von Stadtbäumen nach dem Schwammstadtprinzip [1,2] (bzw. prüft die nachträgliche Errichtung von Speicherkapazitäten an bestehenden Stadtbäumen).
● Erdarbeiten, Anpflanzung, Schwammkörper, Zu- und Überlauf der Regenwasserleitung an die Mulde- oder Rigole werden durch die Stadt Aachen errichtet.
● Der Antragsteller beteiligt sich anteilig an den Kosten der Ausführung mit einem maximalen Anteil der x-fachen Regenwassergebühr. Für die angeschlossenen Regenwassermengen entfallen hiernach die Abwassergebühren.

Quellen:

[1] https://www.baumtag.at/files/baumtag/downloads/handouts-2019/07_handout_stoisser-
schmidt.pdf

[2] https://www.unileoben.ac.at/fileadmin/shares/triplen/docs/add-info/
schwammstadt_Strassenbau_20191217_002.pdf

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