Resolution des Rates der Stadt Aachen: Drohender Wegfall des Semestertickets in Aachen – für den Erhalt bezahlbarer studentischer Mobilität sowie von Einnahmesicherheit für die Verkehrsbetriebe
Mit der Einführung von solidarfinanzierten Semestertickets haben die Studierendenschaften in NRW
maßgeblich zur Weiterentwicklung des ÖPNV in NRW beigetragen.
In Aachen wurde das Semesterticket vor bald 23 Jahren eingeführt, 2008 erfolgte die Erweiterung auf die NRW-weite Gültigkeit und 2019 das AddOn nach Süd-Limburg (Niederlande). Das Erfolgsmodell Semesterticket ermöglicht es den Studierenden bezahlbar und nachhaltig mobil zu sein. Gleichzeitig wirkt sich die solidarische Finanzierung positiv im Hinblick auf die Mobilitätswende aus. Für die Verkehrsbetriebe sind die Semestertickets sichere und planbare Einnahmen. Dies ist auch im Interesse der Kommune als Träger der Verkehrsbetriebe. Die Einführung des 49-Euro-Tickets gefährdet diese Errungenschaft.
Durch das Solidarmodell ergab sich bisher – fast ohne externe Subventionierung – ein enormer Preisvorteil von über 80 % für das Semesterticket gegenüber vergleichbaren, fakultativ erwerblichen Tickets. Gerichtsurteile aus den Zeiten der Einführung bestätigen die Notwendigkeit des Preisabstandes als Grundlage des Solidarmodells. Seit der Einführung des 49-Euro-Tickets existiert dieser notwendige Preisabstand jedoch nicht mehr. Damit ist das Solidarmodell – zu den aktuellen Konditionen – nicht weiter zulässig und eine Fortführung ist nicht möglich.
Der Rat der Stadt Aachen spricht sich gemeinsam mit den Studierendenschaften sowie den Verkehrsbetrieben und -verbünden für eine Fortsetzung des Solidarmodells aus. Es muss zeitnah eine Lösung für die Semestertickets im Kontext des Deutschlandtickets geben.
Auf der Verkehrsministerkonferenz am 22. / 23. März 2023 in Aachen wurde beschlossen:
„Solidarische Semesterticketmodelle stellen eine wichtige Säule des ÖPNV dar. […] [Es] ist die Erarbeitung eines bundesweiten Solidarmodells für die Studierenden auf Basis des Deutschlandtickets – wie in den Festlegungen zu den Tarifbestimmungen vom 27. Januar 2023 beschlossen – weiterhin das Ziel. Es soll schnellstmöglich eingeführt werden. Um die bestehenden Solidarmodelle bei Semestertickets für alle Studierenden auf Dauer rechtssicher zu erhalten, werden Bund und Länder kurzfristig einen Vorschlag zur Integration dieses Tickets in die Systematik des Deutschlandtickets erarbeiten.“
Seit Juni liegt dem Koordinierungsrat Deutschlandticket eine Beschlussvorlage vor. Diese wurde immer noch nicht beschlossen. Für Aachen bedeutet dies zeitnah das Aus für das Semesterticket – wenn Bund oder Land nicht umgehend eine rechtssichere Lösung schaffen.
Der Semesterticketvertrag zwischen den Aachener Studierendenschaften, der ASEAG, dem AVV und
go.Rheinland läuft zum Ende des Wintersemesters 23/24 aus. Eine Anschlusslösung muss aufgrund der
Rückmeldefristen der Hochschulen sowie der vorgelagerten Beratung und Beschlussfassung in den
studentischen Gremien bis zum 01.11.2023 vorliegen.
Sollte das Semesterticket wegfallen, wäre dies mit massiven Folgen für die Studierenden, die Verkehrsbetriebe und die Stadt verbunden. Die soziale Situation der Studierenden würde sich weiter verschärfen, gleichzeitig wäre allein die ASEAG mit finanziellen Einbußen i.H.v. 12,6 Mio. Euro jährlich konfrontiert. Dies würde sich dann auch auf den städtischen Haushalt auswirken.
Zudem wären Veränderungen im Mobilitätsverhalten (Zunahme MIV, Fuß- und Radverkehr), Auswirkungen im Rahmen der Stellplatzsatzung sowie ein Wegfall der grenzüberschreitenden Mobilität in die Euregio die Folge.
Der Rat der Stadt Aachen fordert deshalb Bundes- und Landesregierung dazu auf, schnellstmöglich eine Lösung für die Semestertickets zu finden. Diese soll umfassen:
- Ein deutschlandweit gültiges Semesterticket im Solidarmodell
- Ein im Solidarmodell rechtssicher abbildbarer Preis
- Einbezug der (landesweiten) Studierendenvertretungen, um die Umsetzbarkeit für die ASten und die Akzeptanz für die Studierenden zu gewährleisten
- Eine rechtssichere, attraktive Übergangslösung für die Studierendenschaften, die akut eine Lösung brauchen, damit das Semesterticket nicht bis zur Einführung der Lösung wegfällt
- Die Möglichkeit für die Studierendenvertretungen (bestehende) regionale Sonderleistungen wie
- Zusatzverträge für grenzüberschreitende Mobilität – aber auch Personen- oder Fahrradmitnahme – zu erhalten