Ratsanfrage Eurogress/Ganser

Ratsanfrage Eurogress/Ganser

In kursiv die Antworten der Verwaltung

  1. Gab es für die Veranstaltung von Daniele Ganser am 28.03.2023 im Eurogress mehrere Anmeldungen?
    Erstmals wurde der Europa-Saal von der NEMA Entertainment GmbH für eine Vortragsveranstaltung von Daniele Ganser am 19.08.2019 für November 2020 angefragt. Am 28.08.20219 wurde ein Angebot verschickt. Am 18.09.2019 hat NEMA Entertainment GmbH ein überarbeitetes Angebot angenommen. Daraufhin wurde am 26.09.2019 ein Mietvertrag an NEMA Entertainment GmbH geschickt. Dieser wurde am 02.10.2019 vom Geschäftsführer der NEMA Entertainment GmbH unterschrieben. Aufgrund der Bestimmungen der Coronaschutzverordnung durfte die Veranstaltung am 09.11.2020 nicht durchgeführt werden. Daher wurde am 07.09.2020 vereinbart, dass die für den 09.11.2020 geplante Veranstaltung stattdessen am 15.11.2021 stattfinden soll. Hierfür wurde am 08.09.2020 ein neuer Mietvertrag erstellt. Dieses Vertragsangebot wurde vom Veranstalter allerdings nicht unterschrieben, so dass wir vom Vertragsangebot zurückgetreten sind. Am 11.11.2022 hat die NEMA Entertainment GmbH erneut freie Termine für den Europa-Saal für einen Vortrag von Daniele Ganser angefragt. Wir haben der NEMA Entertainment GmbH ein Mietvertragsangebot unterbreitet,
    dass diese am 14.11.2022 angenommen hat. Der Mietvertrag wurde am 16.11.2022 geschlossen.
  2. Wenn ja, gab es Anmeldungen unter verschiedenen Überschriften und Themen und wann waren diese Anmeldungen datiert?
    Die Anfragen wurden immer für einen Vortrag von Dr. Daniele Ganser gestellt. Zu den Daten der Anfragen s. Pkt. 1.
  3. Wenn ja, unter welchen Titeln wurde hier von wem angemeldet?
    Beide Anfragen wurden von der NEMA Entertainment GmbH gestellt. NEMA Entertainment GmbH hat bei beiden Anfragen für einen Vortrag des schweizerischen Historikers, Friedensforschers und Bestsellerautors Dr. Daniele Ganser angefragt, ohne Angabe des Vortragstitels.
  4. Wenn ja, gab es signifikante Veränderungen des Kartenverkaufes bei den unterschiedlichen Anmeldungen?
    Da die NEMA Entertainment GmbH den Kartenvorverkauf selbst eingerichtet hat, ist nicht bekannt, ob es signifikante Veränderungen gegeben hat.
  5. Warum wurde diese Veranstaltung überhaupt zugelassen?
    Maßgebliche Kriterien für einen Zugangsanspruch zu einer öffentlichen Einrichtung wie dem Eurogress bilden insbesondere die Kapazität und der Widmungszweck. Ungeachtet dessen, ob der Widmungszweck per Satzung bestimmt ist, folgt der Widmungszweck insbesondere aus der tatsächlichen Vergabepraxis der öffentlichen Veranstaltungsräume und -flächen.
    a. Im § 3 der Betriebssatzung ist der Widmungszweck wie folgt festgelegt:
    Aufgabe des Betriebes ist die Bereitstellung von Räumen sowie technischen Hilfsmitteln und
    Dienstleistungen zur Vorbereitung und Durchführung von Tagungen, Konzerten, Ausstellungen und
    sonstigen gesellschaftlichen und kulturellen Veranstaltungen.
    b. Im Rahmen unserer Vergabepraxis lassen wir regelmäßig Veranstaltungen zu, bei denen Redner
    auftreten (z.B. Robert Betz).
    Grundsätzlich ist zu beachten, dass Nutzungen in öffentlichen Einrichtungen nur dann ausgeschlossen werden können, wenn sie gegen höherrangiges Recht verstoßen. Da es hierfür keine konkreten Anhaltspunkte gab und zudem die Veranstaltung dem Widmungszweck entsprach und wir im Rahmen unserer Vergabepraxis auch andere Vortragsveranstaltungen zulassen, wurde diese Veranstaltung zugelassen.
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