Ratsantrag: Hundesteuer

Ratsantrag: Hundesteuer

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
die Fraktion DIE Zukunft beantragt folgende Beschlüsse zu fassen:

1.
Für Hunde, die nachweislich aus dem Tierschutz aufgenommen werden, soll für die ersten 12 Monate nach der Aufnahme in den Haushalt Steuerbefreiung gewährt werden.

2.
Für Hunde, welche als Therapiehunde eingesetzt werden, soll auf Antrag Steuerbefreiung gewährt werden.

Begründung:
Durch die Corona Pandemie haben sich in den letzten Jahren viele Haushalte Hunde angeschafft. Eine große Anzahl von diesen wurde in der letzten Zeit wieder in Tierheime und den Tierschutz abgegeben oder einfach ausgesetzt. Um den Tierschutz zu entlasten, mehr Menschen die Möglichkeit zu geben einem Hund ein schönes Leben zu ermöglichen, und um den illegalen Tierhandel einzudämmen, ist es sinnvoll die Aufnahme eines Hundes aus dem Tierschutz zu fördern.

Momentan wird für Hunde aus dem Tierheim Aachen die Hundesteuer für die ersten 24 Monate ausgesetzt. Um den Regionalen Tierschutz im speziellen weiter zu fördern und das Aachener Tierheim weiter zu entlasten, ist es sinnvoll für Hunde aus dem Tierschutz außerhalb der Region eine geringere Zeit der Steuerbefreiung zu gewähren, hier scheint uns die Hälfte angemessen.

Zusätzliche Steuerbefreiungen für Hunde gelten auch für Assistenzhunde von beispielsweise sehbehinderten Menschen. Neben Assistenzhunden werden auch Therapiehunde für medizinische Therapien eingesetzt. Für diese gilt momentan noch keine Steuerbefreiung in der Stadt Aachen, doch sind diese für viele Menschen ein wesentlicher Bestandteil ihres Besserungs- oder Genesungsweges und sollten genauso gefördert werden.

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