Ratsantrag zur Förderung des Betriebssports bei der Stadt Aachen

Ratsantrag zur Förderung des Betriebssports bei der Stadt Aachen

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

die Fraktionen von GRÜNE, DIE Zukunft und Die LINKE im Rat der Stadt Aachen beantragen
folgenden Beschluss zu fassen:

Die Verwaltung wird beauftragt, allen Mitgliedern der Betriebssportgemeinschaft der Stadt
Aachen kostenfreien Zugang zu den städtischen Schwimmbädern zu ermöglichen.

Begründung:

Betriebssport ist ein wichtiger und förderungswürdiger Teil der Gesundheitsvorsorge durch
den Arbeitgeber. Um die Anzahl der Betriebssporttreibenden zu steigern, ist es wichtig,
Anreize zu setzen. Betriebssport vermindert den Krankenstand innerhalb eines
Unternehmens, erhöht die Zufriedenheit, verbessert die sozialen Kontakte und ist damit
förderungswürdig.

Ein kostenfreier Zugang zu den städtischen Schwimmbädern könnte die Zahl der
Gesundheitssporttreibenden erhöhen. Der Zugang müsste über eine personalisierte
Zugangsberechtigung organisiert werden. Die Stadt Aachen hätte den Vorteil, dass so keine
direkte finanzielle Belastung entstünde. Dazu wäre dies ein weiteres Kriterium, die
Attraktivität als Arbeitgeber auszubauen.

Die WHO empfiehlt mindestens 150 – 300 Minuten moderate Ausdauerbelastung oder
mindestens 75 – 150 Minuten intensive körperliche Belastung pro Woche, und an
mindestens zwei Tagen pro Woche kräftigende Übungen für alle größeren Muskelgruppen.
Dies alles kann durch Schwimmen realisiert werden. Schwimmen ist dadurch ein besonders
gesunder Sport und wird von Krankenkassen empfohlen, weil
• das Herz-Kreislauf-System,
• die Atmung und
• der Bewegungsapparat trainiert werden.

Schwimmen ist auch zu fördern, weil es auch individuell, altersunabhängig und von
gesundheitlich eingeschränkten Personen betrieben werden kann und es Übergewicht
entgegenwirkt.

Die Betriebssportgemeinschaft der Stadt Aachen bietet ihren Mitgliedern auch die Sportart
Schwimmen an. Dieses Angebot zu einem fixen Zeitpunkt wurde jedoch in der letzten Zeit
immer weniger genutzt, sodass es notwendig wurde, den noch verbliebenen Mitgliedern der
BSG zu ermöglichen, das Schwimmangebot des PTSV mitzunutzen. Mit dem PTSV wurde
dazu ein finanzieller Ausgleich vereinbart. Dies muss bei der Umsetzung des Antrags
berücksichtigt werden.

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