Ratsantrag: Anpassung der Benutzungsordnung für die Schwimmbäder der Stadt Aachen

Ratsantrag: Anpassung der Benutzungsordnung für die Schwimmbäder der Stadt Aachen

Die Verwaltung wird beauftragt die Benutzungsordnung für die Schwimmbäder der Stadt Aachen in
folgendem Punkt zur Klarstellung zu ändern:

Änderung:

II. Zugang zum Bad, 3. d)

(alt) Das Baden ohne Bekleidung außer bei Sonderregelung.
(neu) Das Baden ohne Badehose außer bei Sonderregelung.

Begründung:
Die Vorschrift in II. 3. der Benutzungsordnung für Schwimmbäder der Stadt Aachen regelt die gegenseitige Rücksichtnahme und das Wohl aller Personen in den Bädern. Die Regelung zur Bekleidung hat einerseits hygienische Gründe, die mit dem Tragen einer Badehose o.ä. vollends erfüllt werden. Andererseits geht es auch darum Menschen das Baden zu ermöglichen, die sich durch unbekleidete Fremde gestört fühlten. Wir möchten diesen sicheren Raum in unseren Bädern erhalten, sind aber überzeugt davon, dass dem mit dem Bedecken der primären Geschlechtsmerkmale Genüge getan ist. Die bisher gelebte Regelung, wonach weiblich gelesene Personen auch ihre sekundären Geschlechtsmerkmale zu bedecken haben, lehnen wir als Form der geschlechtsspezifischen Diskriminierung ab.

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